Austauschaufenthalt Gymnasium
Die Schülerinnen und Schüler der KSWE haben die Möglichkeit, einen Austauschaufenthalt zu absolvieren. Sie können so ein halbes oder ein ganzes Jahr ihrer Schulzeit an einer Schule in der französischen oder italienischen Schweiz oder im Ausland verbringen.
Ein Austausch ermöglicht das Eintauchen in eine andere Kultur. Er trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und fördert die Sprachkompetenz.
Die Verantwortung für die Organisation des Aufenthalts liegt bei den Schülerinnen und Schülern bzw. bei den Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen
- Ein Austausch ist nur möglich, wenn eine anerkannte Schule besucht wird. Für Au-Pair-Aufenthalte oder Sprachkurse wird kein Urlaub bewilligt.
- Der Aufenthalt muss grundsätzlich zeitlich mit dem Semester bzw. mit dem Schuljahr der KSWE übereinstimmen.
- Ein ganzjähriger Austausch findet in der Regel in der 2. Klasse statt.
- Ein halbjähriger Austausch kann im ersten oder im zweiten Semester der 2. Klasse stattfinden. Dazu ist kein bestimmter Notenschnitt erforderlich, empfohlen wird jedoch ein Notenschnitt von 4.7. Die Promotion muss regulär erfüllt sein. Bei einem halbjährigen Aufenthalt erfolgt die Rückkehr in die gleiche Klasse. Für die Jahrespromotion der 2. Klasse gilt das Semesterzeugnis.
- Bei einem ganzjährigen Aufenthalt ist ein Wiedereintritt in die gleiche Klasse nur mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4.7 (ungerundet) möglich, das entspricht etwa 7.5 bis 8 Saldopunkten. Es zählt dabei das Jahreszeugnis der 1. Klasse. Wenn dieser Durchschnitt nicht erreicht wird, erfolgt der Eintritt in eine 2. Klasse. Bei einem ganzjährigen Aufenthalt in der 3. Klasse ist der Wiedereintritt in die gleiche Klasse nicht möglich. Schülerinnen und Schüler, die ausnahmsweise in der 3. Klasse einen Jahresaustausch machen möchten, müssen dies via separatem Gesuch anfragen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich dafür, dass sie während ihres Aufenthalts wichtige Termine für das folgende Schuljahr an der KSWE nicht verpassen. (Anmeldung Schwerpunktfach, Variowoche, Freifächer usw.)
Vorgehen
1. Anmeldung Austauschorganisation
- Sie bewerben sich frühzeitig bei einer Austauschorganisation für die Teilnahme am Austauschprogramm. Bei einem Austausch im 2. Semester beachten Sie die Informationen zu den Abreiseterminen .
- Zu empfehlen ist eine Organisation, die Mitglied bei Intermundo ist (Schweizer Dachverband der nicht kommerziellen Anbieter für Jugendaustausch). Dazu gehören AFS, Rotary, YFU und andere.
2. Urlaubsgesuch
- Sie reichen bei der Schulleitung ein Urlaubsgesuch (abrufbar im Intranet) für Ihren Austauschaufenthalt ein.
- Für einen ganzjährigen Urlaub und für einen Urlaub im ersten Semester (Abreise in den Sommerferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte Januar eingereicht werden. Für einen Urlaub im zweiten Semester (Abreise in den Sportferien) muss das Urlaubsgesuch bis Mitte September eingereicht werden.
Für allgemeine Fragen zu Austauschaufenthalten steht Ihnen die Prorektorin
Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung ab Schuljahr 2027/28 beginnen, gelten neue Regelungen und Rahmenbedingungen.
