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Wahrscheinlicheitsrechnung im Gerichtssaal

Am 29.1.2019 illustrierte Raj Spielmann in seinem Vortrag «Wahrscheinlichkeitsrechnung im Gerichtssaal» überzeugend die Tücken der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Mathematik, so robust sie als Wissenschaft ist, kann bei der Anwendung auf unpassende Modelle und bei Verwendung unkorrekter Annahmen zu fatal falschen Ergebnissen führen.
Etwa 150 Schüler*innen besuchten die Präsentation, in der die Tücken der Wahrscheinlichkeitsrechnung an interessanten Gerichtsurteilen demonstriert wurden. In den sechziger Jahren, der Zeit der Technikeuphorie, wurde in den USA ein Pärchen aufgrund statistischer Berechnungen wegen Raubmords verurteilt. Zur Begründung der Schuld multiplizierte der Staatsanwalt Wahrscheinlichkeiten, die er selber geschätzt hatte, obwohl eine Multiplikation
nicht zulässig war, da die verschiedenen Merkmale abhängig voneinander waren. Der berühmte Footballstar O. J. Simpson wiederum wurde 1994 vom Mord an seiner Ex-Frau, die er zuvor mehrfach schwer misshandelt hatte, freigesprochen. Der Polizei wurde schlampige Arbeit nachgewiesen; ausserdem wird ein Mann, der seine Frau schlägt, sie nur selten auch ermorden. Die Tatsache, dass die Frau tatsächlich getötet worden war, ging schlichtweg nicht in die Berechnung ein. Mit einer korrekten Berechnung wäre die statistische Wahrscheinlichkeit dafür, dass O. J. Simpson der Täter war, von 0,04% auf 89% gestiegen.
Einen grossen Fortschritt in der Kriminalistik brachte die DNA-Analyse. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Da nur 11 bis 13 Genorte verglichen werden und die Proben häufig unvollständig oder gar verunreinigt sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Personen denselben «genetischen Fingerabdruck» aufweisen, nicht vernachlässigbar. Besonders in grossen Datenbanken ist sie
so hoch, dass ein passender genetischer Fingerabdruck höchstens ein Indiz für Schuld sein kann, niemals aber ein Beweis. So wurde aufgrund der Genanalyse 2004 eine Frau des Einbruchs beschuldigt, die aber zur Tatzeit hinter Gittern gesessen hatte, und ein Barmann sollte genau dann Hunderte von Kilometern entfernt einen Mord begangen haben, als er vor zahlreichen Zeugen an der Bar hantierte.
Raj Spielmann betonte, dass eine Verurteilung nur dann zulässig ist, wenn es keinen Zweifel an der Schuld des oder der Angeklagten gibt. Mathematische Berechnungen und technische Indizien dürfen nur mit Vorsicht als Beweismittel betrachtet werden. Dieses Wissen, schloss Spielmann, ist nicht nur für (angehende) Jurist*innen nützlich, sondern für alle, die wir einmal unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten könnten.

Weitere Informationen und Anwendungsbeispiele in: Raj Spielmann, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik, de Gruyter 2017. In der Mediothek vorhanden.

 
Kantonsschule Wettingen
Klosterstrasse 11
5430 Wettingen
T +41 56 437 24 00
kanti-wettingen@ag.ch
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